Der Erwerb von Immobilien in Italien durch Schweizer Staatsangehörige und umgekehrt die Möglichkeit für italienische Staatsbürger, in Immobilien in der Schweiz zu investieren: Das Prinzip der Gegenseitigkeit und die Beschränkungen der Lex-Koller
Der Erwerb einer Immobilie in der Schweiz durch einen italienischen Staatsbürger oder einen ausländischen Staatsbürger im Allgemeinen ist nicht völlig frei, sondern unterliegt bestimmten Beschränkungen, die aus einer besonderen schweizerischen Gesetzgebung hervorgehen: der sogenannten Lex-Koller. Seit 1961 gibt es in der Schweiz Gesetze, die den Erwerb