Die 50 + 1 Regel – Fluch oder Segen im deutschen Profifußball?
Der deutsche Profifußball ist immer wieder in den nationalen wie internationalen Schlagzeilen bezüglich der sogenannten, rechtlich wie tatsächlich umstrittenen, “50 +1 Regel”.
Diese besagt, dass eine Kapitalgesellschaft (z.B. ein als GmbH & Co. KGaA organisierter Fußballclub) eine Lizenz zur Teilnahme an der 1. Oder 2. Bundesliga nur erhalten kann, wenn sein “Mutterverein” (e.V.) mindestens 50 % zuzüglich eines weiteren Stimmanteils in der Versammlung der Anteilseigner innehat.In anderen Worten, es soll mit der begrenzten Anteilshöhe verhindert werden, dass Kapitalgeber die beherrschende Mehrheit über den “Mutterverein” übernehmen können. Ziel ist es, die Integrität des Wettbewerbs zu sichern und den deutschen Profifußball möglichst unabhängig von Kapitalströmen und eingreifender Handlungen Dritter zu halten.
Ob diese heere Ziel rechtlich noch haltbar und überdies noch zeitgemäß, ist umstritten. Insbesondere umstritten ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Beschränkung zum Markt, auch im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben. Desweiteren stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit im Hinblick auf die internationale Konkurrenzfähigkeit deutscher Fussballclubs, deren internationale Konkuurenten – z.B. jene der Premier League oder der Seria A, dieses Restriktionen nicht ausgesetzt sind.
Für strategische Beratung und weitergehende Informationen zu diesem Thema steht Ihnen Rechtsanwalt Oliver Fischer, Head of our German Desk, unter fischer@valloni.ch jederzeit gerne zur Verfügung.